Seit dem 20. April fliessen die ersten unrechtmässigen Trump-Zölle zurück an die Importeure. Doch nur ein kleiner Kreis Schweizer Unternehmen kann den Antrag selbst stellen. Für alle anderen liegt der eigentliche Hebel ...
Im Februar entschied der US Supreme Court, dass weite Teile der von Donald Trump verhängten Strafzölle rechtswidrig zustande gekommen sind. Seit dem 20. April nimmt die US-Zollbehörde Rückforderungen über das neue Online-Portal CAPE entgegen.
Wie die NZZ in einer aktuellen Auswertung schreibt, geht es weltweit um rund 166 Milliarden US-Dollar, die schrittweise zurückfliessen sollen. Bereits am ersten Tag haben rund 56’500 Unternehmen Rückforderungen angemeldet, wie der laufende Tages-Anzeiger-Ticker festhält. Die Bearbeitung dauert nach Annahme des Antrags zwischen 60 und 90 Tagen. Bekannte Schweizer Namen wie Swatch, Logitech, Stöckli und Victorinox gehören zu den Antragstellern.
Quellen: NZZ, Tages-Anzeiger, economiesuisse-Trump-Ticker (Stand 03.05.2026).
Der Schein trügt. Die Verhandlungen über ein verbindliches Handelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA laufen weiter, mit Ziel Ende Juli, wie der News-Ticker von economiesuisse aktuell festhält. Trump hat zudem am 2. April neue Zölle nach Section 232 auf Pharmaprodukte angekündigt.
Wie eine kürzlich publizierte Analyse der NZZ einordnet, dürften die grossen Schweizer Pharmakonzerne dank bestehender Sondervereinbarungen vorerst glimpflich davonkommen. Das eigentliche Risiko liegt bei kleineren Spezialisten und Zulieferern, die diese Schutzschicht nicht haben.
Die strukturelle Hürde ist unbequem. In den USA bezahlt formell der Importeur den Zoll, nicht der Schweizer Hersteller. Wer in den USA eine eigene Tochtergesellschaft betreibt, kann den Antrag direkt stellen.
Wer hingegen direkt an US-Kunden, Distributoren oder Plattformen liefert, ist auf den US-Importeur angewiesen. Der Industrieverband Swissmem weist in seinem aktuellen Leitfaden darauf hin, dass die Rückerstattungen bislang ausschliesslich über US-domizilierte Antragsteller laufen. Schweizer KMU ohne Tochter müssen sich aktiv mit ihren US-Partnern abstimmen, um nichts zu verpassen.
Erstens: Was ist Ihre Rolle in der Lieferkette? Klären Sie schriftlich, wer in welchem Geschäft formell der Importer of Record ist. Wer den Anspruch hat, kann zurückfordern. In Verträgen mit Distributoren empfiehlt sich eine klare Klausel zur Aufteilung allfälliger Erstattungen.
Zweitens: Welcher Zollsatz gilt heute für Ihr Sortiment? Der pauschale Schweizer Zollsatz von 15 Prozent gilt seit Dezember 2025. Daneben existieren Section-232-Zölle auf Stahl, Aluminium, Kupfer, Pharma und neuerdings AI-Chips. Eine saubere Tariffierung pro Produkt schafft Klarheit über Margenrisiken und mögliche Ausnahmen.
Drittens: Wie nutzen Sie die laufenden Verhandlungen? Bis Ende Juli will Bern ein verbindliches Abkommen mit Washington abschliessen. Wenn Sie bereits jetzt mit Ihren US-Kunden über Preise, Zahlungsbedingungen und Lagerorte sprechen, gewinnen Sie bei einem Durchbruch sofort an Tempo. Wenn der Deal scheitert oder neue Sektoren-Zölle nachschieben, haben Sie eine Alternative im Kopf.
Die Wahrheit ist nüchtern. Für viele Schweizer KMU sind die direkten Rückerstattungen ein Nebenschauplatz. Der Hauptschauplatz heisst Resilienz im US-Geschäft. Wer die obigen drei Fragen sauber beantworten kann, geht vorbereitet in die nächste Eskalations- oder Einigungsphase.
Wie die Wirtschaftsredaktion von SRF jüngst festhält, gehen besonders Mittelständler ohne US-Standbein als Verlierer aus dem aktuellen Zollchaos hervor. Das müssen sie nicht. Resilienz beginnt mit drei sauberen Antworten und einem Lieferketten-Scan im eigenen Haus.
Quellen
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