Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in der Schweiz ein neues Transparenzregister. Über 500'000 Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden, von der GmbH bis zur AG. Wer die Pflicht verschläft, riskiert Bussen bis 500'000 Franken.
Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat entschieden: Das neue Transparenzgesetz und das revidierte Geldwäschereigesetz treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Damit erhält die Schweiz ein zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen.
Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff haben nur bestimmte Behörden, soweit sie ihn für ihre gesetzlichen Aufgaben brauchen. Das berichtet das Bundesamt für Justiz, das die Umsetzung verantwortet. Für KMU ist es trotzdem keine reine Formsache, sondern eine neue Pflicht mit Zähnen.
Betroffen sind praktisch alle Schweizer Kapitalgesellschaften. Dazu zählen Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften. Auch ausländische juristische Personen mit Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz sowie Trustees mit Sitz hier fallen darunter.
Die Dimension ist beachtlich. Wie die offizielle KMU-Plattform EasyGov festhält, müssen bis Herbst 2026 über 500’000 Unternehmen Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einreichen. Die allermeisten davon sind KMU.
Im Kern geht es um eine einfache Frage mit oft komplexer Antwort: Welche natürliche Person kontrolliert das Unternehmen am Ende wirklich? Diese wirtschaftlich Berechtigten müssen identifiziert und gemeldet werden.
Die Beratungsgesellschaft PwC weist darauf hin, dass die Unternehmen die Angaben nicht nur melden, sondern auch dokumentieren müssen. Bei verschachtelten Beteiligungen oder Holdingstrukturen wird das anspruchsvoll. Die Verantwortung dafür liegt klar bei der Geschäftsleitung und beim Verwaltungsrat.
Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Für die Erstmeldung gelten je nach Rechtsform und Revisionspflicht drei bis sechs Monate. Wo alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind, kann die Frist bis zu zwei Jahre betragen.
Diese Staffelung ist eine Erleichterung, aber auch eine Falle. Wer annimmt, die längste Frist gelte automatisch, kann sich verrechnen. Jede Firma sollte ihre konkrete Frist früh bestimmen und schriftlich festhalten.
Der Gesetzgeber hat der Pflicht ein scharfes Druckmittel mitgegeben. Wer vorsätzlich gegen die Melde- oder Dokumentationspflichten verstösst, riskiert eine Busse von bis zu 500’000 Franken. Das macht das Thema endgültig zur Chefsache.
Entscheidend ist die Botschaft dahinter. Versäumnisse beim Eigentümernachweis sind kein administratives Kavaliersdelikt mehr, sondern ein echtes Haftungsrisiko für die Führung.
Vier Schritte bringen Sie rechtzeitig in Sicherheit. Erstens: Klären Sie Ihre Eigentümerstruktur lückenlos, inklusive indirekter Beteiligungen. Zweitens: Identifizieren Sie alle wirtschaftlich Berechtigten nach den neuen Kriterien. Drittens: Bauen Sie eine saubere Dokumentation mit Belegen auf. Viertens: Bestimmen Sie Ihre Frist und weisen Sie die Verantwortung einer Person zu.
Wer hier unsicher ist, sollte den Austausch suchen. Die IFJ, Trägerin des KMU Leaders Campus, hat die neuen Pflichten in einem praxisnahen Überblick aufbereitet. Vertiefen lässt sich das Thema an den Seminartagen des Campus, wo Führungsfragen rund um Governance und Recht regelmässig auf der Agenda stehen. Der Aufwand jetzt ist klein gegen das Risiko einer verpassten Frist.
Das Transparenzregister ist beschlossen, der Termin steht. Bis zum 1. Oktober 2026 sollten Sie Klarheit über Ihre wirtschaftlich Berechtigten haben und die Dokumentation bereithalten. Governance ist damit nicht länger ein Thema für später, sondern eine Pflicht mit Frist und Preisschild.
QUELLEN
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