Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne von Zürich und Winterthur für gültig erklärt. Fast zeitgleich stärkt das Parlament die Gesamtarbeitsverträge gegenüber kantonalen Lohnuntergrenzen. Für KMU mit mehreren Standorten entsteht ein Flickenteppich, der jetzt Führungsarbeit verlangt.
Die Städte Zürich und Winterthur dürfen eigene Mindestlöhne einführen. Das Bundesgericht hob den anderslautenden Entscheid des Verwaltungsgerichts auf. In Zürich gilt künftig ein Stundenlohn von 23.90 Franken, in Winterthur 23 Franken. Bei einem Vollzeitpensum sind das rund 4000 bis 4350 Franken brutto im Monat. Das berichtet die Pendlerzeitung 20 Minuten.
Das Gericht stützt sich auf die Autonomie der Gemeinden. Über die Inkraftsetzung entscheiden nun die Stadträte. Auch Bern, Biel und Schaffhausen könnten dem Beispiel folgen.
Parallel zum Urteil verschiebt das Parlament die Gewichte. Künftig sollen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben. In einzelnen Branchen liegt der GAV-Lohn tiefer als der kantonale Mindestlohn. Wie das Branchenmedium htr hotelrevue berichtet, sieht die Hotellerie darin ein Signal für die Sozialpartnerschaft.
Für viele KMU heisst das: Es gibt nicht mehr eine Lohnuntergrenze, sondern mehrere. Der Gewerbeverband warnt vor einem Flickenteppich auf Kosten der KMU, wie die Wirtschaftsplattform Moneycab berichtet. Je nach Stadt, Kanton und Branche gilt eine andere Zahl.
Besonders heikel wird es an den Rändern. Handwerker von ausserhalb, die in der Stadt einen Auftrag ausführen, müssen den städtischen Mindestlohn einhalten. Auch Branchen ohne GAV geraten stärker in den Fokus der Kontrollen. Der öffentlich-rechtliche Sender SRF zitiert die Gastrobranche, die eine Zersplitterung der Arbeitsbedingungen befürchtet.
Die Lage in Zahlen
Mindestlohn Stadt Zürich: 23.90 Franken pro Stunde
Mindestlohn Stadt Winterthur: 23.00 Franken pro Stunde
Vollzeit brutto: rund 4000 bis 4350 Franken pro Monat
Mögliche Nachfolger: Bern, Biel, Schaffhausen
Neue Regel: GAV vor kantonalem Mindestlohn (Referendum angekündigt)
Erstens, erstellen Sie eine Lohn-Landkarte. Halten Sie fest, an welchen Standorten Sie Personal beschäftigen und welche Untergrenze dort gilt. Wer in mehreren Städten oder Kantonen tätig ist, braucht diese Übersicht zuerst.
Zweitens, prüfen Sie Ihren GAV-Status. Klären Sie, ob in Ihrer Branche ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag gilt. Davon hängt ab, welcher Lohn am Ende Vorrang hat.
Drittens, schauen Sie auf Aufträge und Subunternehmer. Temporäre, auswärtige Aufträge und Subunternehmer können andere Lohnpflichten auslösen. Diese Schnittstellen sind das grösste Compliance-Risiko.
Höhere Lohnuntergrenzen wirken direkt auf die Kostenbasis. In Tieflohnbranchen verschiebt sich die Kalkulation spürbar. Prüfen Sie, ob Sie Mehrkosten über Preise oder Produktivität auffangen. Diese Frage gehört in die Geschäftsleitung, nicht allein in die Lohnbuchhaltung.
Die Rechtslage bleibt vorerst offen. Der Gewerkschaftsbund hat das Referendum gegen die neue Vorrang-Regel angekündigt. Damit dürfte am Ende das Volk entscheiden. Für die Führung gilt trotzdem: Warten ist keine Strategie. Wer seine Lohn-Landkarte heute kennt, plant das nächste Jahr ruhiger.
Im KMU Leaders Campus: Lohnpolitik, Compliance und Standortführung sind wiederkehrende Themen an den Campus-Impulse-Abenden. Die Führungsperspektive vertieft Swiss Leaders im Austausch mit der KLC-Community. Die regionale Sicht auf Standortfragen bringt die Zürcher Handelskammer als Standortpartner ein.
QUELLEN
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