ESG durch die Hintertür: Wie die NUFG-Vernehmlassung Schweizer KMU jetzt indirekt erfasst

Der Bundesrat hat den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative in die Vernehmlassung geschickt. Formell sind nur rund 100 Schweizer Grossunternehmen betroffen. Praktisch bekommen jedoch Tausende KMU die neuen ...

Was der Bundesrat am 2. April beschlossen hat

Am 2. April 2026 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) eröffnet. Wie der Westschweizer Service public SRF berichtet, handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungs-Initiative, deren Volksabstimmung in den nächsten Jahren ansteht. Die Eckpunkte sind eng am EU-Recht orientiert. Berichtspflichten für rund 100 grössere Schweizer Firmen ab 1’000 Vollzeitstellen und 450 Millionen Franken Nettoumsatz, Sorgfaltspflichten für rund 30 sehr grosse Firmen ab 5’000 Stellen und 1,5 Milliarden Franken weltweitem Umsatz. Die Vernehmlassung läuft bis 9. Juli 2026, die Botschaft ans Parlament ist bis Jahresende geplant.

Die juristische Einordnung der Hochschule Luzern bestätigt die Stossrichtung. Wie ein aktueller Fachbeitrag auf hub.hslu.ch festhält, übernimmt der Bundesrat zentrale Konzepte der Corporate Sustainability Reporting Directive sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive der EU. Schweizer Berichts- und Sorgfaltspflichten sollen an die European Sustainability Reporting Standards anknüpfen. Wer im EU-Raum tätig ist oder dort Tochtergesellschaften hat, wird sich ohnehin auf diese Standards einstellen müssen. Der Schweizer Sonderweg fällt damit aus.

Die feine Linie: ausgenommen, aber nicht aussen vor

In der Vorlage findet sich ein bewusstes Schutzelement: KMU sollen vor übermässigen Anforderungen abgeschirmt werden, etwa durch Bagatellgrenzen und vereinfachte Auskunftspflichten. Das ist begrüssenswert, beruhigt aber nur auf den ersten Blick. Wie der Tages-Anzeiger festhält, bleibt der Geltungsbereich auf die ganze Wertschöpfungskette ausgerichtet. Sobald ein Schweizer oder europäischer Konzern seine eigene Sorgfaltspflicht erfüllen muss, leitet er die entsprechenden Anforderungen vertraglich an seine Lieferanten weiter. Genau dort sitzen die KMU.

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse lehnt den Gegenvorschlag in einer aktuellen Stellungnahme klar ab und kritisiert, dass die Schweizer Vorlage in Teilen über den nun abgeschwächten EU-Standard hinausgeht. Diese Kritik mag im Vernehmlassungsprozess noch zu Korrekturen führen. Für die KMU-Geschäftsleitung ist die Marschrichtung dennoch klar. Auch die Neue Zürcher Zeitung beschreibt die Vorlage als Affront für Teile der Wirtschaft, ordnet sie zugleich aber in die internationale Realität ein: Wer mit Konzernen oder mit dem EU-Markt Geschäfte macht, kommt um eine ESG-Grundkompetenz nicht mehr herum.

Das praktische Bild ist eindeutig. Bereits heute melden viele KMU, dass sie von Konzern-Einkaufsabteilungen, Banken und institutionellen Kunden detaillierte Auskünfte zu Lieferketten, Menschenrechtsrisiken, Energieverbrauch und Scope-3-Emissionen erhalten. Mit dem NUFG werden diese Anfragen systematischer, formaler und vertraglich härter. Wer keine Antworten liefert, verliert Aufträge an Wettbewerber, die liefern können.

Drei Hebel für die KMU-Geschäftsleitung im Q2 2026

Erstens: die eigene Exposition kennen. Eine kurze Bestandsaufnahme reicht für den Anfang. Welche Top-Kunden sind potenziell direkt betroffen, also Konzerne ab 1’000 Mitarbeitenden mit relevantem Auslandsgeschäft? Welche Top-Lieferanten könnten ins Schussfeld geraten? Welche Branchen im eigenen Portfolio bringen erhöhte Risiken mit (Bau, Rohstoffe, Textilien, Elektronik)? Eine solche Karte braucht keinen externen Berater, sondern eine Stunde am Geschäftsleitungstisch und ein einfaches Excel.

Zweitens: vertragliche Klauseln vorbereiten. Code of Conduct, Lieferantenerklärung und ein schlanker ESG-Selbstauskunftsbogen sind keine Zauberei. Vorlagen liegen bei Branchenverbänden, Anwaltskanzleien und Hochschulen bereit. Wer diese Dokumente jetzt erstellt und intern abstimmt, ist vorbereitet, sobald der erste grosse Kunde sie verlangt. Das vermeidet operative Hektik im Verkaufsgespräch und stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, die zunehmend ESG-Daten in ihre Kreditprozesse einbauen.

Drittens: ESG zur Chance machen. Der NUFG-Prozess wird viele Lieferanten ausfiltern, die nicht reagieren. Wer als KMU vorbereitet ist, kann sich als verlässlicher Partner positionieren und neue Marktanteile gewinnen. Themen wie regionale Wertschöpfung, dokumentierte Materialherkunft, sauberer Energieeinsatz oder faire Arbeitsbedingungen sind in vielen Branchen ohnehin Verkaufsargumente. ESG-Kompetenz wird zur Prequalifikation für die wertvollsten Kunden.

Was Sie diese Woche anstossen können

Drei kleine Schritte reichen für den Start. Listen Sie Ihre fünf wichtigsten Kunden und prüfen Sie, ob einer davon vom NUFG direkt betroffen sein wird. Senden Sie an einen wichtigen Lieferanten eine kurze ESG-Selbstauskunft, um zu testen, wie der Prozess aus Sicht des Empfängers wirkt. Und vereinbaren Sie für den nächsten GL-Termin einen 30-minütigen Slot zum Thema Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Wer jetzt strukturiert anfängt, hat in zwölf Monaten einen Wettbewerbsvorteil. Wer wartet, wird von Kunden und Banken zur Eile gezwungen.

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