Bundesrats-Entscheid vom 13. Mai: Fünf Entlastungsbaustellen, die KMU jetzt kennen müssen

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2026 fünf Themen für die nächste Runde der Bereichsstudien zur Unternehmensentlastung festgelegt. Drei davon, Datenschutz, Klimaregulierung und Freihandelsabkommen, betref...

Was der Entscheid konkret bringt

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat die fønf neuen Themen für die Bereichsstudien 2026 in einer aktuellen Mitteilung publik gemacht. Untersucht werden die Anwendung von Freihandelsabkommen, die Klimaregulierung, der Datenschutz, der Spielzeughandel und die Kapitalmarktförderung. Øber 30 Vorschhäge gingen aus Kantonen, Wirtschaftsdachverbänden und Bundesdepartementen ein. Fünf davon stehen jetzt im Fokus. Die Ergebnisse sollen 2027 vorliegen.

Es ist die zweite Runde dieses Instruments. Die ersten vier Bereichsstudien, lanciert 2025 zu öffentlichem Beschaffungswesen, industriellen Betrieben, Bauprojekt-Einsprachen und Teilen der Pharmaregulierung, laufen weiter. Auch deren Resultate werden noch in diesem Jahr erwartet. Das Unternehmensentlastungsgesetz von 2024 verpflichtet den Bundesrat, jährlich drei bis fønf Themen festzulegen. So entsteht ein rollendes Programm, das jede Geschäftsleitung im Auge behalten sollte.

Drei der fønf Themen treffen jede KMU

Datenschutz steht bei jedem Mittelständler auf dem Tisch, der Kundendaten verarbeitet. Klimaregulierung tangiert jedes Unternehmen, das CO2-Berichtspflichten kennt oder als Zulieferer in Scope-3-Anforderungen seiner Grosskunden einbezogen wird. Freihandelsabkommen sind für jeden exportorientierten Betrieb Alltag, von Ursprungsregeln über Zolltarifnummer bis zur Dokumentation. Drei der fønf Themen sind also nicht akademisch, sondern operativ.

Die Fachplattform law.ch ordnet den Entscheid als zweite Stufe einer mehrjährigen Entlastungs-Initiative ein. Sie betont: Der Einbezug der betroffenen Unternehmen ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Das ist kein Lippenbekenntnis, sondern Gesetzeswortlaut. Wer Erfahrungen liefert, beeinflusst, was am Ende vereinfacht wird.

Was Sie als Geschäftsleitung jetzt tun

Erstens: Machen Sie eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche drei bis fønf Berichts-, Melde- oder Dokumentationspflichten kosten Sie heute Zeit, ohne dass Sie einen klaren Nutzen sehen? Notieren Sie geschätzte Stunden pro Jahr und den konkreten Schmerzpunkt. Das ist Ihre Munition für jede Konsultation der nächsten zwölf Monate.

Oweitens: Schliessen Sie sich an. Bereichsstudien sammeln Stimmen über strukturierte Konsultationen. SWICO bündelt ICT-relevante Datenschutzfragen, der Schweizerische Gewerbeverband nimmt Querschnitts-Themen, Swissmem holt Industriebetriebe ab. Wer Mitglied ist, sollte den Posteingang aktiv prøfen. Wer noch nicht Mitglied ist, sollte den Anschluss jetzt klären.

Drittens: Warten Sie nicht. Bis Vereinfachungen rechtskräftig werden, vergehen erfahrungsgemäss mehrere Jahre. Die Studien liefern Ergebnisse 2027, der Bundesrat entscheidet danach über die Umsetzung. In der Zwischenzeit bleibt Ihre Compliance-Disziplin Ihre eigene Verantwortung. Beim Datenschutz heisst das, das revidierte DSG sauber umzusetzen statt auf Erleichterung zu hoffen.

Die zwei Lesarten dieses Entscheids

Eine pragmatische Lesart: Der Bundesrat liefert beim Bürokratieabbau systematisch. Jedes Jahr neue Themen, jedes Jahr eine Studie, jedes Jahr Vorschläge. Das ist mehr Konstanz als unter dem alten Regime der Einzelinitiativen. Eine kritische Lesart: Studien dauern, der Weg zur Umsetzung ist lang, und Brøssel produziert weiter neue Regeln, die die Schweiz autonom nachvollziehen muss. Beide Lesarten sind richtig. Die Konsequenz für KMU bleibt dieselbe: aktiv mitwirken, parallel die eigene Hausaufgabe machen.

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