Was der Bund bei den Steuern konkret vereinfacht
Wie der
Bundesrat Mitte Juni mitteilte, hat er zwei Vernehmlassungen eröffnet, die den administrativen Aufwand für Unternehmen spürbar senken sollen. Vier Anpassungen stechen heraus.
Bei der Mehrwertsteuer soll künftig jedes Unternehmen frei wählen können, ob es einmal statt viermal jährlich abrechnet, unabhängig vom Umsatz. Bisher galt diese Erleichterung nur bis rund fünf Millionen Franken Jahresumsatz. Rund 25 000 Unternehmen könnten davon profitieren.
Bei der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe entfällt die Pflicht, Jahresrechnungen automatisch einzureichen, sobald die Bilanzsumme fünf Millionen Franken übersteigt. Eingereicht werden muss nur noch auf Verlangen der Steuerverwaltung oder wenn eine Dividende ausgeschüttet wird. Davon würden rund 45 000 Unternehmen entlastet.
Zusätzlich soll das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer auf weitere konzerninterne Verhältnisse ausgeweitet werden, nicht nur auf die Beziehung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft. Und sanierungsbedürftige Unternehmen sollen einfacher von der Emissionsabgabe befreit werden, die bisherige Obergrenze von zehn Millionen Franken fällt weg.
Die Vernehmlassung dazu läuft noch bis zum 12. Oktober. Wer über einen Verband Einfluss nehmen will, hat also noch Zeit.
Was gleichzeitig droht: die Lieferkette als neue Bürokratiequelle
Zeitgleich lief eine zweite, politisch deutlich umstrittenere Vernehmlassung aus: jene zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung, kurz NUFG. Es ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative und verpflichtet direkt nur rund 30 Schweizer Grossunternehmen mit mehr als 5000 Vollzeitstellen und über 1,5 Milliarden Franken Umsatz zu Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bei Menschenrechten und Umwelt.
Für KMU wird die Sache erst über den Umweg der Lieferkette heikel. Grossunternehmen geben ihre Sorgfalts-, Berichts- und Haftungspflichten erfahrungsgemäss an ihre Zulieferer weiter. Das schafft für KMU neue Bürokratie, Kosten und rechtliche Risiken, selbst wenn sie selbst nie direkt unter das Gesetz fallen. Wie ESG-Anforderungen bereits heute über Kunden statt über das Gesetz bei KMU ankommen, zeigt der frühere Beitrag
«ESG erreicht KMU über den Kunden, nicht über das Gesetz».
Der Schweizerische Gewerbeverband hat das in einer Stellungnahme, über die das Wirtschaftsportal
Moneycab berichtete, deutlich gemacht. Der Verbandsdirektor Urs Furrer wird dort mit den Worten zitiert: «Der Gewerbeverband erwartet vom Bundesrat, dass er jetzt den Auftrag des Parlaments zur Vorlage einer KMU-Regulierungsbremse erfüllt und auf unnötige neue Gesetze verzichtet.» Der Verband warnt zudem vor Auftragsverlusten und einer Konzentration der Lieferketten zulasten kleinerer Betriebe.
Drei Punkte für Ihre Führungsagenda
Erstens: Prüfen Sie mit Ihrer Treuhandstelle, ob die neue Wahlfreiheit bei der Mehrwertsteuer für Ihren Betrieb administrativen Aufwand spart. Der Wechsel auf jährliche Abrechnung ist nicht für jedes Unternehmen sinnvoll, etwa wenn regelmässig Vorsteuerguthaben anfallen. Einen Überblick über weitere laufende Entlastungsbaustellen bietet der frühere Beitrag
«Bundesrats-Entscheid vom 13. Mai: Fünf Entlastungsbaustellen».
Zweitens: Klären Sie Ihre eigene Position in der Lieferkette. Beliefern Sie eines der rund 30 betroffenen Grossunternehmen direkt oder indirekt, lohnt sich ein früher Blick auf mögliche neue Datenanfragen zu Menschenrechten und Umweltrisiken, bevor sie in Lieferverträgen auftauchen.
Drittens: Nutzen Sie die Zeit bis zum Herbst. Während die Steuervorlage noch bis Oktober in der Vernehmlassung ist, dürfte die politische Debatte um das NUFG erst nach der Sommerpause richtig Fahrt aufnehmen. Wer sich über Branchenverbände jetzt positioniert, wird in beiden Dossiers noch gehört.
Die beiden Vorlagen zeigen ein Muster, das für KMU-Führung typisch bleibt: Entlastung und neue Pflicht kommen selten einzeln. Wer beide Seiten kennt, verhandelt seine eigene Position besser, sei es gegenüber der Steuerverwaltung oder gegenüber dem nächsten Grosskunden.