Der Käuferkreis wird grösser: Was der M&A-Rekord für Ihre KMU-Nachfolge bedeutet

2025 war für Schweizer KMU ein Rekordjahr bei Übernahmen aus dem Ausland. Jede zweite Transaktion ging an eine ausländische Käuferschaft, so viele wie nie seit Beginn der Erhebung vor 13 Jahren. Für Führungspersonen, die ihre Nachfolge planen, wächst damit der Käuferkreis, aber auch die Komplexität.

Rekordjahr für Übernahmen aus dem Ausland

Gemäss einer Aufstellung von Deloitte stieg die Zahl der Transaktionen bei Schweizer KMU, Nachfolgefälle eingeschlossen, 2025 um 16 Prozent auf 208. Die Hälfte davon entfiel auf Käuferinnen und Käufer aus dem Ausland, der höchste Wert seit Beginn der Erhebung vor 13 Jahren. Wie Bilanz berichtet, kommen laut der Zürcher Handelskammer mehr als 80 Prozent dieser Investorinnen und Investoren aus Europa, allen voran aus Frankreich und Deutschland. Als Motive nennt Deloitte die wirtschaftliche Stabilität der Schweiz sowie die Innovationskraft hiesiger Nischenmärkte.

Für KMU-Führungspersonen mit offener Nachfolge ist das zunächst eine gute Nachricht: Der Kreis möglicher Käuferinnen und Käufer wird grösser, gerade dort, wo keine familieninterne Lösung in Sicht ist. Doch ein grösserer Käuferkreis bedeutet auch mehr Komplexität, rechtlich, steuerlich und organisatorisch.

Was Banken KMU-Verkäufern raten

Die UBS hat als grosser Player im Schweizer KMU-Banking einen «Opportunity Hub» eingerichtet, um Interessierte von beiden Seiten zusammenzubringen. Sie rät ausländischen Käuferinnen und Käufern zu einer frühzeitigen, professionellen Strukturierung des Kaufprozesses: von der Unternehmensbewertung über die Finanzierung bis zur Vertragsverhandlung. Die Zürcher Kantonalbank empfiehlt dieselbe Sorgfalt, ergänzt um eine strukturierte Finanzierung, die Eigenkapital und Bankmittel sinnvoll kombiniert.

Konkreter wird Raiffeisen Schweiz. Die Bank verweist auf die grosse Bedeutung einer realistischen Unternehmensbewertung als Ausgangsbasis für alle weiteren Schritte sowie auf einen substanziellen Eigenkapitalanteil der Käuferseite, in der Regel rund ein Viertel des Kaufpreises. Wichtig sei zudem die Klärung der vertraglichen Gewährleistungspflichten: Neue Aktionärinnen und Aktionäre können frühere Verantwortliche oft noch jahrelang haftbar machen. Der bisherige Eigentümer sollte deshalb idealerweise als Berater in einer definierten Übergangsphase zur Verfügung stehen, um Know-how gezielt zu sichern.

Wenn die Übernahme scheitert

Dass strukturierte Vorbereitung keine Formalität ist, zeigt ein Fall aus der Praxis. Die vor siebzig Jahren gegründete Montageautomatenbauerin Afag wurde 2023 an eine US-Firma verkauft. Bereits nach wenigen Monaten stellte die neue Eigentümerin fest, dass Lohn- und Fixkosten in der Schweiz aus ihrer Sicht zu hoch waren. Von damals 120 Mitarbeitenden wurden 90 entlassen, am Standort Zell wurde die Fertigung eingestellt. Es gibt viele Erfolgsgeschichten bei grenzüberschreitenden Übernahmen, über die kaum berichtet wird, aber auch solche bekannten Fehlschläge. Der Unterschied liegt oft genau in den Punkten, die Banken und Verbände als Vorbereitung empfehlen.

Zwei Länder, zwei Steuersysteme

Verbände wie das deutsche Unternehmensnachfolgezentrum UNZD und der Schweizer Dachverband für Unternehmensnachfolge CHDU begegnen der Entwicklung mit gemeinsamen Informationsveranstaltungen. Beide stellen laut Bilanz fest, dass sich entsprechende Anfragen in den letzten Monaten deutlich vermehrt haben. Die Übernahme eines bestehenden Betriebs bringt automatisch ein funktionierendes Netzwerk aus Kundschaft, Lieferanten, Branchenkontakten und lokalen Gemeinschaften mit. Dadurch gelingt die Integration in die Schweizer Wirtschaft oft schneller als erwartet, in einem dokumentierten Fall wurde eine grenzüberschreitende Nachfolgelösung inklusive Wohnsitzverlegung innert drei Monaten realisiert.

Am häufigsten fragen Interessierte laut den Verbänden nach Gestaltungsspielräumen, nach Risiken bei fehlender Vorbereitung und nach frühzeitigen steuerlichen Abklärungen. «Die Gestaltungsspielräume sind vielfältig, sie reichen vom vorrangigen Verkauf der Unternehmung in Deutschland über den Wegzug über Drittländer bis zu komplizierten Strukturen spezialisierter Steuerkanzleien», erklärt CHDU-Präsident Hans Jürg Domenig gegenüber Bilanz. Aus seiner Erfahrung wird meist der Kauf des Unternehmens in der Schweiz gut vorbereitet, während privater Umzug, Finanzierung und Wegzug aus dem Ausland zu wenig Beachtung erhalten.

Was das für Ihre Führungsagenda heisst

Vier Punkte sind für Sie als Führungsperson mit offener Nachfolge zentral. Erstens: Schliessen Sie ausländische Käuferinnen und Käufer in Ihre Nachfolgeplanung aktiv ein, statt sie als Ausnahmefall zu behandeln. Zweitens: Ziehen Sie bei konkretem Interesse frühzeitig Beraterinnen und Berater aus beiden betroffenen Ländern bei, für Steuer- und Rechtsfragen gleichermassen. Drittens: Prüfen Sie Eigenkapitalquote und Finanzierungsstruktur der Käuferseite so genau wie die Bewertung Ihres eigenen Unternehmens. Viertens: Verhandeln Sie Gewährleistungsklauseln sorgfältig und planen Sie eine aktive Übergangsphase ein, um Wissen zu sichern und Fehlentwicklungen wie im Fall Afag vorzubeugen.

Die Perspektive der Übernehmenden haben wir im Beitrag Nachfolge ist ein Prozess, kein Stichtag eingeordnet, dort ging es um die familien- und teaminterne Übergabe. Wie sich eine Übernahme finanzieren lässt, wenn die Zinslandschaft in Bewegung bleibt, haben wir im Beitrag SNB-Finanzstabilitätsbericht 2026 beleuchtet. Am KMU Leaders Campus tauschen sich Führungspersonen an den Seminartagen genau über solche Weichenstellungen aus, von der Bewertung bis zur grenzüberschreitenden Übergabe.

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